Hanse­Lexikon
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Buchstabe A

Arnsberg

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Artlenburger Vertrag

Der A. wurde am 18.10.1161 (das Jahr der Urkunde ist zu korrigieren) auf der Ertheneburg (Artlenburg), dem Sitz des Grafen Reinhold II. von Ertheneburg zwischen Herzog Heinrich dem Löwen als... mehr

Der A. wurde am 18.10.1161 (das Jahr der Urkunde ist zu korrigieren) auf der Ertheneburg (Artlenburg), dem Sitz des Grafen Reinhold II. von Ertheneburg zwischen Herzog Heinrich dem Löwen als Landesherrn in Sachsen und Vertretern der Kaufleute auf Gotland geschlossen. Heinrich erneuerte den Gotländern vor einer prominenten Zeugenschaft die bereits durch seinen Vorgänger, Kaiser Lothar, verliehenen Privilegien: Schutz vor Übergriffen, umfassende Zollbefreiung, Bestrafung von Vergehen gegen gotländische Kaufleute und Sicherung von Nachlässen. Diese Rechte werden unter der Bedingung bestätigt, dass die deutschen Kaufleute auf Gotland entsprechende Privilegien erhalten. Die Urkunde bestätigt die vorhergehende Anwesenheit gotländischer Kaufleute in Sachsen, doch muss es zu Konflikten gekommen sein, die nunmehr beigelegt wurden. Unklar ist, ob damit die deutschen Kaufleute vor allem aus dem gerade (1158/59) durch Heinrich neugegründeten Lübeck erstmals in den Ostseehandel einsteigen konnten. Unabhängig davon ist der A. ein wichtiges Zeugnis aus der Frühgeschichte der Hanse.

Jürgen Sarnowsky2019

Quellen: Hansisches Urkundenbuch, 1, 1876, Nr. 15-16.

Literatur: R. Hammel-Kiesow, Die Hanse, 5. Aufl. 2014, 47 u.ö.
Artushöfe

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Aschersleben

A.,753 erstmalig erwähnt, war seit dem 11. Jh. Münzstätte des Grafen von Ballenstedt und damit auch Marktort. A. nahm im 12. und zu Beginn des 13. Jh. einen starken wirtschaftlichen Aufschwung.... mehr

A.,753 erstmalig erwähnt, war seit dem 11. Jh. Münzstätte des Grafen von Ballenstedt und damit auch Marktort. A. nahm im 12. und zu Beginn des 13. Jh. einen starken wirtschaftlichen Aufschwung. 1266 wurde A. von Heinrich II., dem Fürsten von Anhalt, das Halberstädter Stadtrecht verliehen.1326 entstand der Dreistädtebund, an dem neben  A. Halberstadt und Quedlinburg beteiligt waren. Dieser Bund, der zwei Jahre später erneuert wurde, sollte im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen vor allem mit dem eigenen Stadtherrn durch das Stellen von Truppenkontingenten Schutz bieten. 1335 treten Goslar und Braunschweig diesem Bündnis bei. 1351 wurde dieses Bündnis wiederum erneuert und um die Städte Helmstedt und Magdeburg ergänzt. Alle Städte, die an dem sächsischen Städtebündnis von 1351 beteiligt waren, galten offenbar auch ohne förmliche Beitrittserklärung als Hansestädte. Die förmliche Beitrittserklärung zur Hanse lag ohnehin in den seltensten Fällen vor. A. wird durch die Teilnahme seiner Kaufleute am hansischen Handel im Laufe des 13. Jh. in die Hanse hineingewachsen sein. A. gehörte zu den Städten, die den Sächsischen Städtebund 1382/84 auf eine breitere und stabilere Grundlage stellten. Durch die aktive Bündnispolitik erreichte A. in der ersten Hälfte des 15. Jh. seine größte Selbständigkeit vom Stadtherrn im Mittelalter. In den wichtigsten Bündnissystemen dieser Zeit war A. ein aktives Mitglied. Im großen sächsischen Bündnis von 1426, das 1427 durch die wendischen Städte, vertreten durch Lübeck und Hamburg erweitert wurde, war A. Mitglied. Auch an den drei hansischen Tohopesaten von 1443, 1447 und 1450 war A. beteiligt. Die letzte Teilnahme an einem Bündnis der sächsischen Städte kann für 1464 festgestellt werden. 1467 begann eine sich zwölf Jahre hinziehende Fehde, in deren Folge sich A. 1479 ohne militärische Auseinandersetzung dem Erzbischof Ernst von Magdeburg, der zugleich auch Administrator des Bistums Halberstadt war, unterwarf. Wenige Jahre später endete die Autonomie A., womit die Stadt de facto aus der Hanse ausschied und auch kein aktives Mitglied  im Sächsischen Städtebund mehr war. Dennoch wurde A. in einem hansischen Tohoposatenentwurf von 1494 noch als Hansestadt benannt. Erst 1518 wurde von Seiten der Hanse A. neben anderen Städten als nicht mehr zur Hanse gehörig genannt.

Matthias Puhle2017

Literatur: E.Eschebach, Die Beziehungen der niedersächsischen Städte (zwischen Magdeburg, Hildesheim und Erfurt) zur Deutschen Hanse bis 1477 und 1478, 1901; M.Puhle, Die Politik der Stadt Braunschweig innerhalb des Sächsischen Städtebundes und der Hanse im späten Mittelalter, 1985.
Attendorn

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Austritt aus der Hanse

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